Neue EU-Reifenvorschriften sorgen für Kontroverse
Der Verband der deutschen Kautschukindustrie (WDK) bekräftigte kürzlich seine Forderung an die Europäische Union (EU), ein „Prinzip des Erstkontakts“ für Naturkautschuk (NR) im Rahmen der EU-Entwaldungs-Lieferkettenverordnung (EUDR) einzuführen, um die Doppelung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen zu reduzieren.
Der Verband warnte davor, dass die EUDR, die Ende Dezember dieses Jahres in Kraft treten soll, bei Umsetzung nach den derzeitigen Regeln einen „übermäßigen und doppelten Papierkram“ für die Branche verursachen und die betriebliche Effizienz stark beeinträchtigen werde.
Boris Engelhardt, Vorstandsvorsitzender von WDK, erklärte: „Die deutsche Kautschukindustrie ist seit 2024 darauf vorbereitet, die Ziele der EUDR zu erreichen, aber wir sind alarmiert darüber, dass die von der Europäischen Kommission eingeführten bürokratischen Verfahren die Unternehmen stark belasten.“
Gemäß den EUDR-Vorschriften müssen ab Ende Dezember dieses Jahres alle Unternehmen, die Naturkautschuk oder Naturkautschuk enthaltende Produkte in die EU einführen, nachweisen, dass der Rohstoff bis zu bestimmten Plantagen zurückverfolgt werden kann. Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen in der Wertschöpfungskette, die den Rohstoff weiterverarbeiten.
Als Reaktion darauf fragte Boris Engelhardt: „Wenn das erste Unternehmen in der EU-Wertschöpfungskette die Einhaltung der Verordnung sicherstellen kann, warum sollten dann alle nachfolgenden Unternehmen denselben bürokratischen Prozess wiederholen müssen? Das ist völlig unverständlich.“
Er wies ferner darauf hin, dass einige deutsche Kautschukunternehmen, obwohl sie jährlich nur geringe Mengen an Naturkautschuk verbrauchen, mit dem zeitaufwändigen Papierkram konfrontiert sind, der erforderlich ist, was zu Verwaltungskosten führt, die in keinem Verhältnis zum Umfang ihrer Geschäftstätigkeit stehen.
„Wenn Naturkautschuk erstmals nach Europa gelangt, kann die Einhaltung der Umwelt- und Menschenrechtsstandards durch das ‚Prinzip des ersten Kontakts‘ gewährleistet werden, und nachfolgende Unternehmen in der Wertschöpfungskette können vollständig von der EUDR-Bürokratie befreit werden. Dies ist eine wirksame Maßnahme zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.“
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission nur vier Monate vor Inkrafttreten der Verordnung noch keine verbindlichen Regelungen zu den Durchführungsdetails der EUDR und ihrer Umsetzung in nationales Recht erlassen, was bei den Unternehmen zu erheblicher politischer Unsicherheit führt.
Boris Engelhardt forderte die EU auf, „dringend die Rechtsgrundlage zu klären“, um den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit bei der Umsetzung zu geben und doppelte administrative Verpflichtungen zu vermeiden, damit die Umweltziele mit den tatsächlichen betrieblichen Erfordernissen der Industrie in Einklang gebracht werden können.














